Wenn Sie einen Pflegegrad haben und nicht von einem Pflegedienst versorgt werden, sind Sie verpflichtet entsprechend des Pflegegrades sich von einem Pflegedienst Ihrer Wahl beraten zu lassen.
Pflegegrad 1 --> freiwillig
Pflegegrad 2 und 3 --> halbjährlich
Pflegegrad 4 und 5 --> vierteljährlich