häusliche Pflege & Betreuung
Tages- & Verhinderungspflege
Wir sind für Sie erreichbar unter:
  (0341)  90 21 21 4

Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI

Beratung für pflegende Angehörige


Wenn Sie einen Pflegegrad haben und nicht von einem Pflegedienst versorgt werden, sind Sie verpflichtet entsprechend des Pflegegrades sich von einem Pflegedienst Ihrer Wahl beraten zu lassen.

Pflegegrad 1 --> freiwillig
Pflegegrad 2 und 3 --> halbjährlich
Pflegegrad 4 und 5 --> vierteljährlich